Informationsbrief Dezember 2019
- Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
- Grundsteuerreform beschlossen
- Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 9,35€
- Weitere Steueränderungen ab 2020 und später
- Verbilligte Überlassung einer Wohnung
- Vorsteuerabzug bei Umzugskostenerstattung an Arbeitnehmer
- Zurechnung eines Kirchensteuererstattungsüberhangs
- Fristverlängerung bei Umstellung von Registrierkassen