Informationsbrief Dezember 2019

    1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
    2. Grundsteuerreform beschlossen
    3. Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 9,35€
    4. Weitere Steueränderungen ab 2020 und später
    5. Verbilligte Überlassung einer Wohnung
    6. Vorsteuerabzug bei Umzugskostenerstattung an Arbeitnehmer
    7. Zurechnung eines Kirchensteuererstattungsüberhangs
    8. Fristverlängerung bei Umstellung von Registrierkassen

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